Die Riester-Rente
Die Riester Rente wurde 2001 entwickelt, um die private Vorsorge für den Altersruhestand zu fördern. Im Mittelpunkt der staatlichen Förderung stehen vor allem diejenigen, die durch die Änderungen des Alterseinkünftegesetztes besonders betroffen sind, und deren gesetzliche Rente nachweislich nicht ausreichen wird. Hierzu zählen beispielsweise Arbeiter, Angestellte, Wehr- und Zivildienstleistende, Auszubildende und viele weitere die pflichtversichert sind und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Dieser Personenkreis wird als direkt zulagenberechtigt bezeichnet. Darüber hinaus können auch Personen, die nicht gesetzlich rentenversichert sind, von der staatlichen Förderung durch die Riester-Rente profitieren. Dies ist möglich, wenn derjenige, der nur indirekt förderberechtigt ist, mit einem gesetzlich Pflichtversicherten verheiratet ist und einen eigenen Riester Vertrag auf seinen Namen abschließt.
Das Prinzip der Riester-Rente
Um von den finanziellen Zulagen des Staates zu profitieren muss zum Einen nachgewiesen werden, dass man entweder direkt oder indirekt förderberechtigt ist und zum Anderen muss pro Jahr ein bestimmter Versicherungsbeitrag selbst in die Riester-Rente eingezahlt werden. Die Höhe des Eigenbeitrags wurde seit Einführung der Riester-Rente schrittweise angehoben und liegt mittlerweile bei 4% des zu versteuernden Einkommens aus dem Vorjahr. Gleichzeitig muss der Mindestbeitrag von 60€ im Jahr bzw. 5€ im Monat geleistet werden, da andernfalls die staatlichen Zulagen lediglich anteilig gutgeschrieben werden. Wenn sich die finanzielle Situation des Versicherungsnehmers während der Vertragslaufzeit ändert, besteht jederzeit die Möglichkeit die Beiträge zur Riester-Rente entsprechend anzupassen und entweder zu erhöhen oder zu verringern. Ein weiterer Vorzug der Riester-Rente ist, dass die versicherte Person die selbst eingezahlten Beiträge in der jährlichen Einkommenssteuererklärung angeben kann und hierdurch von einem Steuervorteil profitieren kann.
Bei den staatlichen Zulagen der Riester-Rente unterscheidet man zwischen der Grundzulage für den Versicherungsnehmer und der Kinderzulage, die zusätzlich gezahlt wird, wenn der Versicherungsnehmer Kinder hat, für die er Kindergeld erhält. Die Höhe der Kinderzulage liegt bei 185€ bzw. sogar bei 300€ jährlich für jedes Kind, dass im Jahr 2008 geboren wurde. Die Grundzulage beträgt 154€. Auf Wunsch des Versicherungsnehmers kann vereinbart werden, dass die Versicherungsgesellschaft die jährliche Beantragung der Zulagen übernimmt, so dass der Versicherungsnehmer sich darum nicht kümmern muss und entlastet wird.
Neben den staatlichen Zulagen und den eigenen Versicherungsbeiträgen trägt die gewählte Form der Riester-Rente erheblich zur Entwicklung des angesammelten Kapitals bei. Entsprechend der Risikobereitschaft bzw. dem Sicherheitsbedürfnis der versicherten Person kann die Riester-Rente entweder als chancenorientierter Investmentsparplan oder als konservativer Kontensparplan eingerichtet werden. Unabhängig von der Anlageform ist die Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet, den Erhalt der eingezahlten Beiträge und Zulagen zu garantieren, so dass der Versicherungsnehmer in jedem Falle vor einem Verlust bewahrt wird.
Die Auszahlung der Riester-Rente
Die Auszahlung Riester-Rente kann frühestens mit dem vollendeten 60. Lebensjahr beantragt werden. Es besteht dann die Wahl zwischen laufenden Rentenzahlungen oder einer einmaligen Kapitalzahlung von 30%. Der Rest des Kapitals wird in einem solchen Fall ebenfalls in monatlichen Renten ausgezahlt. |